Rheinischer Präses kritisiert Debatte über Staatsleistungen an Kirchen
In der Diskussion über die Staatsleistungen an die Kirchen fordert Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Rekowski, mehr Sachlichkeit.
Angesichts der Diskussionen um die Vorgänge im Bistum Limburg werde die kirchliche Finanzpraxis derzeit infrage gestellt, sagte Rekowski laut Redetext am Sonntag auf dem Neujahresempfang des Kirchenkreises Duisburg. Die benutzte Terminologie reiche "ungetrübt jeder Sachkenntnis inzwischen von Subventionierung bis hin zu Privilegien", kritisierte der leitende Theologe.
Die Staatsleistungen sind ein Ausgleich dafür, dass der Staat im Zuge der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts viele kirchliche Güter und kirchlichen Grundbesitz enteignete und den Kirchen damit Einnahmequellen entzog. Das Grundgesetz sieht eine Ablösung der Staatsleistungen vor, die bislang nicht in Angriff genommen wurde. Der Bund müsste dafür ein Rahmengesetz beschließen. Zahlen müssten aber die Länder, die die Zahlungen mit den Kirchen vertraglich geregelt haben. Der von CDU/CSU und SPD beschlossene Koalitionsvertrag macht keine Aussagen zu den Staatsleistungen.
Rekowskis empfahl einen offenen Umgang mit Kritik: "Wir müssen weiterhin für umfassende Transparenz und Klarheit in finanziellen Fragen sorgen und Rechenschaft geben, wie wir mit anvertrautem Geld umgehen und auch Hintergründe differenziert erläutern." Dabei müsse sich die Kirche angesichts der Verantwortung für mehreren Tausend Pfarrer und Mitarbeitende in unterschiedlichen Berufen aber nicht dafür entschuldigen, dass sie finanzielle Vorsorge treffen und Rücklagen bilden muss. "Wir müssen durch eine transparente Praxis deutlich machen: Wer uns sein Geld anvertraut, lässt es für andere arbeiten", erklärte der Präses.
Die Staatsleistungen sind ein Ausgleich dafür, dass der Staat im Zuge der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts viele kirchliche Güter und kirchlichen Grundbesitz enteignete und den Kirchen damit Einnahmequellen entzog. Das Grundgesetz sieht eine Ablösung der Staatsleistungen vor, die bislang nicht in Angriff genommen wurde. Der Bund müsste dafür ein Rahmengesetz beschließen. Zahlen müssten aber die Länder, die die Zahlungen mit den Kirchen vertraglich geregelt haben. Der von CDU/CSU und SPD beschlossene Koalitionsvertrag macht keine Aussagen zu den Staatsleistungen.
Kommentare
Die alte Lüge
Gespeichert von Volker Dittmar am/um 2. Dezember 2013 - 9:51
Es wurden auch weniger kirchliche Güter enteignet, sondern die von Klöstern. Die bekamen niemals Entschädigungen dafür. Denn es wurde hauptsächlich Land enteignet, bei dem die Klöster keinen legalen Besitz nachweisen konnten. Das betraf u. a. Land, das im Zuge der "konstantinischen Schenkung" (einer dreisten, von der Kirche gefälschten Urkunde) illegal in den Besitz der Kirche und dann der Klöster gelangt war. Man könnte sagen: Zu einem Teil handelte es sich um die "Enteignung" von Diebesgut. "Enteignung" in Anführungszeichen: Es ist unmöglich, an Diebesgut oder durch Urkundenfälschung Eigentum zu erwerben.
Dann waren da noch die Lehen an die Bischöfe. Lehen heißt: Leihgabe. Von den Früchten dieser Lehen lebten die Bischöfe. Diese Leihgabe wurde nun vom Staat zurückgefordert, damit die Bischöfe nicht verhungerten, bekamen sie ihren Lebensunterhalt bis zu ihrem Lebensende vom Staat. "Bis zu ihrem Lebensende" steht ausdrücklich im Vertrag.
Daraus wurde dann, durch geschickte Verhandlung, eine Verlängerung erwirkt. Diese bezahlen wir bis heute, obwohl im Grundgesetz seit über 90 Jahren steht, dass diese Zahlungen "abzulösen" seien. Bald feiern wir in dieser Hinsicht das Jubiläum "100 Jahre Bruch der Verfassung". Einen Rechtsanspruch aufgrund irgendwelcher "Entschädigungsleistungen" besteht nicht, weil es nicht um Entschädigung geht - wer das weiterhin behauptet, sagt die Unwahrheit, meist in Unkenntnis. Mag ja sein, dass viele Theologen selbst Opfer der fortwährenden kirchlichen Propaganda sind, weil man sich mit diesem Trick seine Leistungen erschlichen hat und inzwischen selbst nicht mehr weiß, dass es sich um einen Trick handelt.
Aber wer weiterhin, entgegen den historischen Tatsachen, behauptet, es handle sich um "Entschädigungen für die Enteignung von Kircheigentum", der betreibt wissentlich oder unwissentlich eine Form der Leistungserschleichung unter dem Bruch der deutschen Verfassung.
Der einzige "Anspruch" ergibt sich aus dem freiwillig geschlossenen Vertrag, der allerdings gegen die Verfassung verstößt. Normalerweise sind Verträge, die gegen ein Verfassungsgebot verstoßen, null und nichtig. Das bedeutet: Die Verträge könnten von heute auf morgen ohne Zahlung irgendwelcher abenteuerlichen Ablösesummen gekündigt werden.
Wer das nicht glaubt: Ich fordere den Präses der evangelischen Kirche, Herrn Manfred Rekowski, auf, auf ein einziges, rechtmäßig der evangelischen Kirche gehörendes und damals enteignetes Grundstück zu zeigen. Falls er das nicht kann, sollte er nie wieder von "Enschädigung" und "Enteignung" in diesem Zusammenhang reden. Das wäre dann endlich mal sachlich, denn das vermisse ich gerade von kirchlicher Seite. Moralischer Anspruch, liebe Kirchenleute, hat immer zwei Seiten. Er besteht durchaus auch darin, die Fakten nachzuprüfen, bevor man etwas behauptet, sonst hat man sich eine Hintertür offengelassen, um die Unwahrheit zu sagen, ohne zu lügen. Es bleibt dann allerdings die Unwahrheit.
Falls es wirklich zu Unrecht enteignete Kirchengrundstücke gegeben haben sollte (wofür es keine Beweise gibt), so sind dies vermutlich die am teuersten bezahlten Grundstücke in der Geschichte der Menschheit. Und noch eines: Klostereigentum ist nicht Kircheneigentum!